admin am 27.07.2011
Privatliquidation – ein wichtiges Thema für den Gesundheitssektor

Privatliquidation
Die Privatliquidation wird für die meisten Ärzte und Krankenhäuser zu einem immer wichtigeren Thema wenn man sich die Entwicklung im Gesundheitswesen ansieht und die zum teil immer schlechter werdende genehmigte Versorgung durch die Krankenkassen.
Privatliquidation gibt den Medizinern nämlich die Möglichkeit ihre Patienten optimal zu versorgen ohne finanzielle Einbußen fürchten zu müssen.
Routineuntersuchungen per Privatliquidation
Die Privatliquidation ist ein Instrument für jeden der im Gesundheitswesen tätig ist dessen er sich bedienen kann wenn seine Patienten Behandlungsmethoden wünschen die die Krankenkassen aber nicht mehr bezahlen. Ein kleines Bespiel hierzu: Bis vor der Gesundheitsreform war das Ultraschall beim Frauenarzt eine ganz normale Kassenleistung und ist auch eine notwendige Untersuchung von dem mal ganz abgesehen. Nun fällt diese Untersuchung in den Bereich der Privatliquidation weil die Kassen diese nicht mehr übernehmen. Das bedeutet wenn eine Patientin im Moment im Rahmen der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen ein Ultraschall möchte muss sie der Arzt aufmerksam machen darauf das dies von den Kassen nicht mehr bewilligt wird und in den Bereich der Privatliquidation fällt.
Gesetzliche Regelungen
Bei der Privatliquidation ist es aber nicht so das jeder seine eigenen Preise machen kann und darf wie er denkt. Nein auch hier hat der Gesetzgeber eine klare Regelung getroffen welche Leistung in welchem Umfang wie Abgerechnet werden darf und kann. Dies bedeutet wiederum für das Gesundheitswesen das sich das Thema Privatliquidation gar nicht so einfach realisieren lässt wie es sich anhört im ersten Moment. Die gesamte Rechtslage muss peinlich genau beachtet werden denn wenn es bei der Privatliquidation zu Beanstandungen kommt kann das sehr unangenehmen Konsequenzen mit sich führen die kein Arzt braucht und will. Eigenes Personal auf den neuesten Stand in Sachen Privatliquidation zu halten ist schier unmöglich und auch kaum finanzierbar daher greifen die meisten Betroffenen auf externe Abrechnungsstellen in Sachen Privatliquidation zurück.
Patientenaufklärung
Wer diese Form wählt sollte aber einige Dinge strikt beachten. Der Patient muss darüber informiert werden das die Leistung die er in Anspruch nehmen möchte in den Bereich der Privatliquidation fällt. Weiterhin muss er auch aufgeklärt werden das eine Dritte Institution diese Privatliquidation abrechnet und damit folglich alle Daten des Patienten die zur Abrechnung der Privatliquidation notwendig sind an dritte Personen weitergegeben werden müssen. Hierzu muss der Patient sein Einverständnis geben dann erst ist der Weg zur Privatliquidation auch rechtlich geebnet. Die Privatliquidation durch Dritte bedeutet nämlich die strikte Einhaltung der Datenschutzgesetze.